- Pilatusstr. 35, 6003 Luzern
- Bärenmatte 1, 6403 Küssnacht am Rigi
Gültig ab 01.01.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Road School
Der Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrstunde mitzuführen.
Bei Beginn des Fahrunterrichts ist eine einmalige Administrationspauschale in Höhe von CHF 110.- zu entrichten. Der vom Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin geleistete Versicherungsbeitrag deckt Schäden, die während des Fahrunterrichts oder der Führerprüfung durch eigenes Verschulden entstehen.
Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Absagen oder Terminänderungen müssen spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder schriftlich bei der Fahrschule Road School eingehen. Bei verspäteter Absage wird der volle Betrag für den vereinbarten Termin fällig. Krankheitsbedingte Absagen sind nur mit einem ärztlichen Attest zulässig.
Der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin ist verpflichtet, pünktlich und in fahrfähigem Zustand zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Sollte der Unterricht aufgrund fehlender Fahrfähigkeit nicht durchgeführt oder abgebrochen werden müssen, bleibt die Gebühr für die vereinbarte Unterrichtsdauer geschuldet.
Der Lernfahrausweis ist während des gesamten Motorradgrundkurses stets mitzuführen.
Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn vollständig zu entrichten.
Vereinbarte Kurstermine sind verbindlich. Absagen oder Terminänderungen müssen mindestens fünf Tage vor Kursbeginn telefonisch oder schriftlich bei der Fahrschule Road School eingehen. Bei verspäteter Absage wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. Krankheitsbedingte Absagen sind nur mit einem ärztlichen Attest zulässig.
Der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin ist verpflichtet, pünktlich und in fahrfähigem Zustand zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Sollte der Unterricht aufgrund mangelnder Fahrfähigkeit nicht durchgeführt oder vorzeitig abgebrochen werden müssen, bleibt die volle Kursgebühr geschuldet.
Der Lernfahrausweis ist während des gesamten Verkehrskundeunterrichts stets mitzuführen.
Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn vollständig zu entrichten.
Vereinbarte Kurstermine sind verbindlich. Absagen oder Terminänderungen müssen mindestens fünf Tage vor Kursbeginn telefonisch oder schriftlich bei der Fahrschule Road School eingehen. Andernfalls wird der volle Betrag für den gebuchten Termin in Rechnung gestellt. Krankheitsbedingte Absagen sind nur mit einem ärztlichen Attest zulässig.
Der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Unterrichtstermin zu erscheinen. Sollte der Unterricht aufgrund unentschuldigter Abwesenheit oder verspäteten Erscheinens nicht absolviert werden können, bleibt die volle Kursgebühr geschuldet.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt eine schriftliche Mahnung mit folgenden Mahngebühren:
Mahnung: CHF 35.-
Falls aufgrund eines Wegzugs eine neue Wohnadresse ausfindig gemacht werden muss, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von CHF 150.- an.
Falls aufgrund eines Wegzugs eine neue Wohnadresse geändert werden muss, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von CHF 15.- an.
Sämtliche Kosten, die im Rahmen einer Betreibung entstehen, sind vollumfänglich vom Schuldner bzw. der Schuldnerin zu tragen. Zudem erhebt die Fahrschule Road School im Falle einer Betreibung eine Aufwandgebühr von CHF 200.-.
Die Fahrschule Road School behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ergänzen oder anzupassen.
Der Gerichtsstand ist am Firmensitz der Fahrschule Road School.