- Pilatusstr. 35, 6003 Luzern
- Bärenmatte 1, 6403 Küssnacht am Rigi
Gültig ab 01.01.2021
Der Lernfahrausweis ist stets mitzuführen.
Die einmalige Administrationspauschale von CHF 110.- ist bei Beginn des Fahrunterrichtes zu begleichen. Durch den Versicherungsbeitrag des Fahrschülers sind Schäden, die während dem Fahrunterricht oder der Führerprüfung durch das Verschulden des Fahrschülers entstehen versichert.
Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Absagen oder Änderungen müssen bis 24 Stunden vor Terminbeginn telefonisch oder schriftlich bei der Fahrschule Road School eingehen, ansonsten wird der ganze Betrag für den vereinbarten Termin fällig. Ausgenommen sind krankheitsbedingte Absagen mit Arztzeugnis.
Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin ist dafür verantwortlich, dass er/sie zum vereinbarten Termin pünktlich und in fahrfähigem Zustand erscheint. Sollte die Fahrschule Road School den Fahrunterricht auf Grund fehlender Fahrfähigkeit des Fahrschülers /Fahrschülerin nicht durchführen oder abbrechen müssen, bleibt der Betrag für die vereinbarte Unterrichtsdauer trotzdem geschuldet.
Der Lernfahrausweis ist stets mitzuführen.
Die Kurskosten sind bei Beginn des Motorradgrundkurses zu begleichen.
Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Absagen oder Änderungen müssen bis fünf Tage vor Terminbeginn telefonisch oder schriftlich bei der Fahrschule Road School eingehen, ansonsten wird der ganze Betrag für den vereinbarten Termin fällig. Ausgenommen sind krankheitsbedingte Absagen mit Arztzeugnis.
Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin ist dafür verantwortlich, dass er/sie zum vereinbarten Termin pünktlich und in fahrfähigem Zustand erscheint. Sollte die Fahrschule Road School den Fahrunterricht auf Grund fehlender Fahrfähigkeit des Fahrschülers /Fahrschülerin nicht durchführen oder abbrechen müssen, bleibt der Betrag für die vereinbarte Unterrichtsdauer trotzdem geschuldet.
Die Rechnungen sind innert 10 Tagen zu begleichen. Wer innert angegebener Frist den geschuldeten Betrag nicht begleicht, erhält eine schriftliche Mahnung. Die Kosten für die Mahnung belaufen sich auf:
1 Mahnung CHF 25.-
2 Mahnung CHF 50.-
Wenn bei einer Mahnung wegen Wegzugs die neue Wohnadresse ausfindig oder geändert werden muss, belaufen sich die Kosten dafür auf CHF 15.-
Die gesamten Kosten, die während einer Betreibung entstehen gehen vollumfänglich zu Lasten des Schuldners oder der Schuldnerin. Zusätzlich erhebt die Fahrschule Road School im Falle einer Betreibung eine Aufwandgebühr in der Höhe von CHF 200.-
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Fahrschule Road School jederzeit ergänzt oder abgeändert werden.
Gerichtsstand ist am Firmensitz von der Fahrschule Road School